Grüner Vorschlag zu einer neuen kommunalen Berufsbildungspolitik
Bildung ist unser wichtigster Rohstoff!
Bildung ist der beste individuelle Schutz vor Arbeitslosigkeit und die beste Leiter für den individuellen Aufstieg!
Bildung ist die Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung!
Nicht ohne Grund sieht die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs (APO Bk) vor, dass jedem Jugendlichen, der die Sekundarstufe I verlässt, ein Bildungsangebot unterbreitet wird. Es geht nicht mehr darum, nur durch ein halbherziges Minimalangebot einer lästigen Pflicht zu genügen. Vielmehr soll (muss) jetzt jedem Jugendlichen, der die allgemeinbildende Schule verlässt, ohne in ein geregeltes Ausbildungs-, Arbeits- oder Praktikantenverhältnis einzumünden, ein qualifizierendes Angebot unterbreitet werden. Um es deutlich zu machen, es genügt nicht mehr, an ein oder zwei Tagen pro Woche das Berufskolleg zu besuchen. Wer keine Ausbildung, keine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle hat, wer kein formelles Praktikum absolviert, der kann seiner Schulpflicht nur mehr in einem Vollzeitschulischen Bildungsgang an einem Berufskolleg oder in einer sonstigen Maßnahme der Agentur für Arbeit (z.B. Werkstattjahr, Berufsvorbereitende Maßnahmen, …) genügen. Diese Maßnahmen oder Bildungsgänge müssen so ausgelegt sein, das die Jugendlichen in dieser Zeit auch eine weitere formale Qualifikation erwerben können! Und das ist auch gut so! Die erforderlichen Bildungsgänge, Maßnahmen und die Infrastruktur stehen im Kreis Coesfeld zur Verfügung! Auch das ist gut so!
Wir Grüne wollen, dass wir uns als Kreis Coesfeld dieses oben beschriebene gute und richtige Ziel konsequent und ernsthaft annehmen. Dazu sollen in der entsprechenden Produktbeschreibung klare Zielformulierungen und Kennzahlen aufgenommen werden. Nur so hat die Politik die Möglichkeit steuernd einzugreifen. Steuern heißt hier:
- Überprüfen, ob Angebot und Nachfrage im Einklang sind;
- Überprüfen, ob im „Übergangsmanagement von der Schule in den Beruf“ weiterer Koordinierungsbedarf o. ä. besteht.
- Überprüfen, ob Strukturen und Abläufe oder Ressourcen den aktuellen Entwicklungen angepasst werden müssen.
- …
Dies ist die Aufgabe der Politik, der sie aber nur gerecht werden kann, wenn durch Ziele sowie Kennzahlen unterlegte und belastbare Informationen vorliegen. Daher haben wir Grüne den folgenden unscheinbaren Antrag in den Schulausschuss des Kreises eingebracht.
Antrag
Folgende Zielformulierung wird in die Produktinformation zum „Produkt 40.01.01“ aufgenommen:
„Jugendlichen, die ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG) noch nicht erfüllt haben, wird ein qualifizierendes Bildungsangebot unterbreitet.“
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Kennzahlen zu entwickeln.
Bisher soll diese wichtige Aufgabe durch die „Kenntnisnahme“ einer Schülerzahlprognose und dem daraus abgeleiteten Schulraumbedarf bewältigt werden. Diese quantitativen Daten erweisen sich bei genauer Betrachtung als völlig ungeeignet für die erforderliche qualitative Bewertung des Bildungsangebotes. Es geht nicht darum, ob für die Jugendlichen genug Räume verfügbar sind, es muss um die Frage gehen, ob das Bildungsangebot den berechtigten Erwartungen der Jugendlichen entspricht.
Norbert Vogelpohl |