Bündnis 90/Die Grünen tagten im Hotel zum Wildpferd und hatten die grüne Landtagsabgeordnete Barbara Steffens, 47, zu Gast. Steffens sprach zu den Themen Neue Wohnformen im Alter, Mehrgenerationenhaus, und Wohn- und Teilhabegesetz (Heimgesetz). Das vom Landtag NRW verabschiedete Wohn- und Teilhabegesetz sei in vielen Punkten leider keine Verbesserung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen – so Steffens - und berge eine Reihe von unkalkulierbaren Risiken - gerade für "Neue Wohnformen" und "ambulant betreutes Wohnen" in sich. Bündnis 90/ Die Grünen haben Sorge, dass mit dem neuen Landesheimrecht der Ausbau der neuen Wohnformen, wie zum Beispiel Haus- und Wohngemeinschaften oder das Wohnen mit Versorgungssicherheit, das für ältere und pflegebedürftige Menschen eine hohe Wohn- und Lebensqualität bietet, behindert werden.
Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, klare Anforderungen an die Heimbetreiber zu stellen, mit denen die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen umgesetzt werden sollen. Hierzu gehört z.B. das Recht auf eine Pflege durch eine Fachkraft des gleichen Geschlechts, insbesondere bei der Intimpflege.
Auf das Einzelzimmer, das für die BewohnerInnen einer Einrichtung einen individuellen Rückzugsraum bietet, muss es nach Auffassung der Grünen einen Rechtsanspruch geben. Die Unterbringung in ein Doppelzimmer dürfe nur dann zulässig sein, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner dies ausdrücklich wünschen.

Steffens befürchtet, dass das für viele Menschen, vor allem für Menschen mit Behinderung, nur ein Traum bleiben könnte. Denn das Wohn- und Teilhabegesetz bleibe weit davon entfernt, diesen Anspruch zu sichern. Mit der festgelegten Regelung, dass mindestens 80 Prozent der Zimmer Einzelzimmer sein müssen, wird lediglich erreicht, dass nur für zwei von drei HeimbewohnerInnen ein eigenes Zimmer geschaffen wird.
Ein weiterer Qualitätsverlust sei auch bei den übrigen Regelungen zum Wohnen festzustellen. So sieht das neue Heimrecht für HeimbewohnerInnen nur noch eine Gesamtfläche von 40qm Wohnfläche vor. Bisher schreibt das Landespflegegesetz eine Fläche von 50qm vor. Diese könnten im Einzelfall auch noch unterschritten werden. Hier seien Tür und Tor geöffnet, wenn unter dem Kostenzwang Qualität abgebaut werden soll.
Kritik übten die Teilnehmer der Versammlung auch an der vorgesehenen Reduzierung der Zuständigkeit der Heimaufsicht bei ihren Prüfungen auf die Einrichtungen, die noch nicht vom Medizinischen Dienst überprüft worden sind. Denn gerade die Heimaufsicht prüft nicht nur die pflegerischen Leistungen sondern auch die Wohnsituation und das individuelle Befinden der BewohnerInnen.
Bündnis 90/Die Grünen hätten zwar eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen im Gesetz beantragt, diese seine aber von der Mehrheit abgelehnt worden. So gelte es angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung den Kampf gegen eine fortschreitende Verarmung und Minderung der Lebensqualitäten fortzusetzen.
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Kurz-Biografie:
Barbara Steffens, 47, verheiratet, zwei Kinder. Abitur 1981. Biologisch-technische Assistentin;
Mitglied des Landtages NRW seit 2000;
Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seit 1989;
Von 1992 bis 1994 Politische Geschäftsführerin des Landesvorstandes NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von 1994 bis 2000 Landesvorstandssprecherin NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Von 1998 bis 2000 Mitglied des Parteirates des Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mitglied der Stiftung freie Wohlfahrtspflege. Mitglied der Heinz-Kühn-Stiftung.
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Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen - Dülmen
Der Armut den Kampf ansagen
Arbeitsmarktbegleitende Maßnahmen, z. B. Mindestlöhne für alle Beschäftigten und die Senkung der Sozialversicherungsausgaben für Geringverdienende, sollen dazu beitragen, das Abrutschen in die Sozialhilfe zu verhindern.
Wir kritisieren, dass die Kommunen im Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut unzureichend unterstützt bzw. allein gelassen werden.
Wir fordern:
- Anpassung der Regelsätze beim Arbeitslosengeld II an den wirklichen Bedürfnissen der Menschen
- Möglichkeit zu einmaligen Leistungen zur Hilfe in besonderen Situationen
- Anpassung der Mietkosten an die Wohnungsmarktsituation und die realen Preise
- Berücksichtigung der Folgen steigender Energiepreise
- Aufstockung der Regelsätze für Kinder
- Mittagessen für jedes Kind in Schulen und Kindergärten
- Aufnahme der Kosten für Lernmittel in die Förderung; bei Bedarf Kostenübernahme bei Schulfahrten etc.
- Förderung von Schuldnerberatungsstellen
Menschen mit Behinderungen - die Bedürfnisse ernst nehmen
Unsere Forderungen
- Bessere Versorgung der Menschen mit Behindertenfahrdiensten;
- Ausbau der Beratungsstruktur für Menschen mit Behinderungen;
- Ausbau einer flächendeckenden umfassenden Versorgung von Menschen mit Behinderungen;
- Qualifizierte und frühzeitige Einbindung aller Fachverbände und Initiativen für Menschen mit Behinderungen in die öffentliche Bauleitplanung um z.B. die Barrierefreiheit des Vorhabens zu gewährleisten;
- Einrichtung eines Behindertenbeirates;
- Schaffung von Möglichkeiten der Verständigung für die Teilnahme von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen an Rats- und Ausschusssitzungen.
- Anpassung der kommunalen rechtlichen Vorschriften an die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention)
Demographischer Wandel - rechtzeitig vorsorgen
- Schaffung alternativer Wohnformen, z.B. Hausgemeinschaften mit angeschlossener medizinischer Betreuung und anderen Hilfen,
- Wohnformen zur Stärkung des selbstständigen Wohnens mit niedrig schwelligen Betreuungsangeboten als regelmäßiger Bestandteil von Wohngebieten,
- Umstrukturierung und Ergänzung vorhandenen Wohnbestandes zugunsten einer alternden Gesellschaft,
- Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Tagesstätten, Kurzzeitpflege und anderer komplementärer Dienste und häuslicher Hilfen,
- Unterstützung für pflegende Angehörige in Form von besonderen Pflegekonzepten und ambulanten Pflegediensten,
- eine wirksame Qualit ätskontrolle der Heime,
- die Beratung von Bauträgern und Planern im Sinne von Barrierefreiheit,
- barrierefreien Zugang zu allen Informationen der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld
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