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Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ – ein Sargnagel für Städte und Gemeinden? Anmerkungen aus der Sicht eines Kommunalpolitikers

Mit dem „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, das der Bundestag am 04.12. mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossen hat, werden vorweihnachtliche Geschenke verteilt, die die Kämmerer in den Städten und Gemeinden (mit-)bezahlen müssen!

Die Bundesregierung tut sich schwer im Umgang mit der derzeitigen Wirtschaftskrise! Diese Einschätzung bezieht sich nicht nur auf die Analyse der Ursachen der Weltwirtschaftskrise und der Entwicklung möglicher Strategien zur Vermeidung erneuter Krisen. Auch die bisherigen Konjunkturpakete I und II waren nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Bilanz der Abwrackprämie muss zwar erst noch geschrieben werden, sie wird aber wohl unterm Strich keine schwarzen Zahlen ausweisen. Auch das Konjunkturpaket II ist als Medizin mit bitteren Nebenwirkungen zu bezeichnen.

Zudem stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es wirklich klug ist, das Wachstum - und dann auch noch per Gesetzesbeschluss - beschleunigen zu wollen. Schließlich ist nicht ohne Grund im "Stabilitätsgesetz" der ersten großen Koalition "stetiges Wachstum" als eines von vier gleichrangigen wirtschaftspolitischen Zielen definiert worden. Ob dann ausgerechnet dieses Gesetz geeignet ist, das neue Ziel eines beschleunigten Wachstums zu realisieren ist eine zweite Frage.

Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ setzt allem bisher da gewesenem jedoch die Krone auf! Das beschlossene Paket hat ein Volumen von ca. 8,5 Mrd. Euro. Eltern erhalten durch Kinderfreibeträge bzw. erhöhtes Kindergeld 4,6 Mrd. Euro mehr. Bei Hotelübernachtungen (in der Wirtschaftskrise besonders wichtig) soll nur mehr der reduzierte Steuersatz von 7% gelten, Steuermindereinnahmen ca. 1 Mrd. Euro.

Die Unterstützung von Familien mit Kindern ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, aber durch dieses Gesetz wird mal wieder den Reichen gegeben, die Armen jedoch werden übersehen. Familien die vom Arbeitslosengeld II leben müssen erhalten keinen zusätzlichen Euro! Wohingegen Familien mit hohem Einkommen – der Steuerprogression sei dank – eine steuerliche Entlastung von bis zu 40 Euro mit Monat erfahren. Statt wie versprochen, die unübersichtliche Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes konsequent zu durchforsten, leistet sich die Bundesregierung mit dieser absurden Subventionierung der Hotellerie einen neuen Schildbürgerstreich!

Was hat das aber mit den Finanzen der Städte und Gemeinden zu tun?

Sehr viel: Die Bundesregierung verteilt freigiebig Geschenke! Bezahlen lässt sich die Kanzlerin diese Geschenke aber gerne von anderen, zum Beispiel von den Kommunen. Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ wird nach derzeitigem Kenntnisstand die Städte und Gemeinden in NRW durch jährliche Einnahmeausfälle in Höhe von 300 bis 350 Millionen Euro belasten. Für die kommunalen Einnahmen in Zeiten der Wirtschaftskrise mit den entsprechenden Einbrüchen bei der Gewerbesteuer eine zusätzliche und unnötige Belastung. Welche Möglichkeiten bleiben den Kommunalpolitikern? Vielleicht die öffentlichen Bäder zu schließen und auf den Wellnessbereich der örtlichen Hotellerie zu verweisen?

Der Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Coesfeld, Herr Karl Schiewerling (CDU) hat dem Gesetz in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Angesichts dieses Abstimmungsverhaltens ist zu fragen, ob Herr Schiewerling wirklich ein guter Vertreter der Interessen der Menschen im Kreis Coesfeld ist!

Nobert Vogelpohl

Norbert Vogelpohl

Sprecher der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 
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